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Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen, erlaubnispflichtiger Munition und Treibladungspulver: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis

Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen und AnzΓΌndhΓΌtchen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr