Anerkannter Lehrgang

„Waffensachkunde”

und Ausbildung zur

“verantwortlichen Schieß- und Standaufsicht”

nach §7 WaffG, bzw. nach nach §27 WaffG i. V. m. §§10 und 11 AWaffV.

Jetzt buchen

Warum teilnehmen?

Die Teilnahme an unseren spezialisierten Lehrgängen ist die Grundlage für den verantwortungsvollen und legalen Umgang mit Schusswaffen in Deutschland. Unsere Kurse bieten Ihnen mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – sie vermitteln Ihnen tiefgehendes, praxisnahes Wissen.

🎯 Waffensachkunde (nach § 7 WaffG)

Der erfolgreiche Erwerb der Sachkunde ist die zwingende Voraussetzung für die Beantragung Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) und somit der Pflichtschritt für jeden, der Schusswaffen legal besitzen möchte.

  • Rechtliche Basis: Sie erhalten die behördlich anerkannte Qualifikation, die Sie für den legalen Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen.

  • Höchste Sicherheit: Wir vermitteln Ihnen die korrekten Verhaltensregeln, um Unfälle zu vermeiden und Waffen sicher zu lagern und zu transportieren.

  • Fundiertes Wissen: Sie beherrschen die Funktion, Aufbau und Munitionsarten der gängigsten Waffenmodelle.

🛡️ Standaufsicht nach §27 WaffG i. V. m. §§10 und 11 AWaffV

Der Lehrgang zur Standaufsicht macht Sie zur Schlüsselperson für die Sicherheit auf dem Schießstand.

  • Verantwortung übernehmen: Sie erwerben die notwendige Kompetenz und Berechtigung, den Schießbetrieb professionell und gesetzeskonform zu leiten und zu überwachen.

  • Risikominimierung: Erlernen Sie, potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und sicher zu beheben.

Waffensachkundelehrgang

Wie viel kostet die Teilnahme?

170 €

Was ist dabei?

Im Preis enthalten sind: die Seminargebühren, Versicherung, Lehrmaterial, kalte und heiße Getränke während der Schulung (Kaffee, Tee, Wasser), Snacks, Schießstandgebühren und Zeugnis (bestanden oder nicht bestanden). Am Ende der Theorie gibt es ca. 1 Stunde extra Unterricht zwecks Standaufsicht-Ausbildung.

Was ist nicht dabei?

Verpflegung und Übernachtung. Persönliche Schutz-Ausrüstung bitte selbst mitbringen. Ich kann für 5€ Sicherheitsbrillen sowie Gehörschutzstöpsel zur Verfügung stellen.

Vor Ort gibt es kein Imbiss oder Restaurant, bitte für die Mittagspause entsprechend sorgen.

 Wie lange dauert es?

22 Einheiten à 45 Minuten (ohne Prüfung) = 16,5 Stunden auf 3 Tage geteilt. Prüfungszeit wird nach Anzahl der Teilnehmer angepasst.

plus 1-2 Stunden für die Standaufsicht-Ausbildung.

Jetzt buchen
Waffensachkundelehrgang
waffensachkundelehrgang
Munition Waffensachkunde

Teilnahme am Lehrgang – Voraussetzungen und Geschäftsbedingungen

Keine speziellen Vorkenntnisse notwendig

Empfohlen: Mitgliedschaft in einem anerkannten Dachverband (z. B. DSB, BDS, BDMP) in Deutschland. Dies ist zwar nicht für die Kurs-Teilnahme zwingend, aber für die spätere WBK-Beantragung in der Regel erforderlich. Der Kurs beginnt bei den Grundlagen.

Am Ende des Lehrgangs gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wenn du die Prüfungen bestehst, bekommst du ein Zeugnis. Das Zeugnis kannst du als Sachkundenachweis einreichen.

Deine Anmeldung ist verbindlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen, die Maximalteilnehmerzahl 15.

Kurz nach deiner Anmeldung bekommst du die Bestätigung und die Rechnung. Der volle Betrag muss spätestens 1 Woche nach deiner Anmeldung eingegangen sein. Bei fehlendem Betrag kann der/die Teilnehmer/in vom Lehrgang ausgeschlossen werden und sein/ihr Platz neu vergeben werden. Die Lehrgangsplätzen werden nach Zahlungseingang belegt.

Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Kursbeginn. 14 Tagen vor Kursbeginn erhältst du postalisch das Lehrmaterial, das Material bitte zum Lehrgang mitbringen und lesen!

Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder anderer nicht von mir zu vertretender Grund: Sollte dies eintreten und die Durchführung der Schulung nicht mehr möglich sein, hat der/die Teilnehmer/in weder Ansprüche an Schadensersatz noch ein Rücktrittsrecht. Eine Teilerstattung in Höhe von 120 € wird in diesem Fall vom Anbieter an die Teilnehmer/in geleistet.

Haftung: Für durch andere Teilnehmer/in oder Dritte verursachte Schaden übernehme ich keine Haftung, bzw. bin für diese Fälle von Schadensersatzansprüche freigestellt. Mit deiner Anmeldung bestätigst dein Einverständnis damit.

Du brauchst keine eigene Waffe, Optik oder ähnliches mitzubringen. Falls du das trotzdem machst, sind deine Waffen und Munition nicht auszupacken ohne ausdrückliche Anforderung des Lehrgangsträgers. Ich übernehme keinerlei Haftung für mögliche Schäden an deinen Gegenständen, die während der Schulung passieren könnten. Die praktische Prüfung wird ausschließlich mit den von mir zur Verfügung gestellten Waffen und Munition gemacht.

Rücktritt: Verwaltungsgebühren: 25€. Ab der 4. Woche vor Beginn der Schulung: 50% der Schulungsgebühren, es sei denn, du stellst eine/n Ersatzteilnehmer/in. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 100% der Schulungsgebühren (auch wenn du die Schulung abbrichst). Teilerstattungen für nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeit ist ausgeschlossen.

Praktische Prüfung: Während der Prüfung sind sämtliche Anweisungen der Schießleiter bzw. Standaufsicht folgen zu leisten. Beim Verstoß wird der/die Teilnehmer/in sofort von der Prüfung ausgeschlossen und als “nicht bestanden” bewertet. Eine Teilerstattung der Gebühren erfolgt daraus nicht. Restmunition ist in keinem Fall mitzunehmen und muss mir zurückgegeben werden.

Alkohol und Rauschmittelgenuss: Während der Schulungszeit und den Pausen, sowie am Schießstand ist der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln verboten. Denke an deine Zuverlässigkeit!

Anwesenheitspflicht: Meine Schulung ist eine Präsenzschulung, also du musst körperlich anwesend sein. Du verpflichtest dich aktiv in der Schulung mitzumachen und mit den anderen Teilnehmer/innen und Dozent/innen zu interagieren.

Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Dozenten und den anderen Teilnehmern möglich.

Datenschutz: Ich benötige deine Daten für die Verwaltung und Organisation der Schulungen, für die (Behörde-) Prüfungsunterlagen sowie das Zeugnis. Eine Whatsapp Gruppe zwecks Lehrgangslogistik wird eingerichtet. Du kannst jederzeit die Gruppe verlassen. Ansonsten habe ich kein Interesse und werde deine Daten auch nicht für Werbe-, Marktforschungs- oder sonstige Zwecke weitergeben. Ich werde deine Daten nur während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist speichern. Mehr über Datenschutz kannst du auf der entsprechenden Sektion dieser Website finden und lesen.

Wir sehen uns bald und viel Erfolg!

waffensachkundelehrgang

Prüfung bestanden und Zeugnis erhalten…

…wie geht es weiter?

Das Zeugnis ersetzt nicht eine WBK (Waffenbesitzkarte) nach dem Waffengesetz, sondern ist eine der Voraussetzungen dafür.

Erlaubnis nach WaffG - Voraussetzungen

1.     Sachkundenachweis

2.     Persönliche Eignung

3.     Zuverlässigkeit

4.     Mindestalter 18 Jahre (für bestimmte Waffen oder Kaliber kann es höhere Altersgrenzen geben)

5.     Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit:

  • Mitgliedschaft: Du musst seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein sein.

  • Regelmäßiges Training: Du musst nachweisen, dass Du den Schießsport regelmäßig und intensiv betreibst (mindestens 18 Trainingseinheiten im Jahr oder Teilnahme an Meisterschaften).

Punkt 1: Zeugnis des Lehrgangs (wenn erfolgreich bestanden).

Die Punkte 2 und 3 (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) werden von der entsprechenden Behörde geprüft (nach der Einreichung des Antrags).

Punkt 5 (Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit) wird als Sport- oder Vorderladerschütze, i.d.R mittels eines ausgefüllten Formulars bestätigt (Schützenverein bzw. Dachverband). Für Sammler/innen wird i.d.R. ein Gutachten verlangt. Für Jäger/innen genügt i.d.R. ein gültiger Jagdschein.

Antragsformular der Behörde ausfüllen und (zusammen mit den anderen Voraussetzungen) einreichen.

Wenn alles gut läuft, nach einigen Wochen, habt ihr eure WBK und ihr könnt damit Waffen erwerben.

Antragsformular Landkreis Rostock - WBK

Waffensachkunde